AW: Kostenübername komplementärer Medizin!
Hallo Sylvia,
als unterstützende Therapie sind beide Methoden ggf. von den KK zu zahlen. Als alleinige Therpie jedoch nicht, da die Wirksamkeit eben nicht nachgewiesen ist. Wie vieles im Gesundheitswesen, ist auch diese Tatsache unlogisch.
LG
Andreas
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