AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Anette,
dass ein Schwerbehinderten-Ausweis kein Kündigungsschutz ist wurde mir auch auf einer Schulung des Integrationsamtes bestätigt. In über 90 % der Fälle wird der betriebsbedingten Kündigung zugestimmt. Du genießt nur dann einen Kündigungsschutz (wie ein Betriebsratsmitglied) wenn du Schwerbehinderten-Vertreterin in deinem Betrieb bist.
Gruß Regina
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