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Alt 09.08.2006, 19:14
Regina47 Regina47 ist offline
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Standard AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren

Hallo Anette,

dass ein Schwerbehinderten-Ausweis kein Kündigungsschutz ist wurde mir auch auf einer Schulung des Integrationsamtes bestätigt. In über 90 % der Fälle wird der betriebsbedingten Kündigung zugestimmt. Du genießt nur dann einen Kündigungsschutz (wie ein Betriebsratsmitglied) wenn du Schwerbehinderten-Vertreterin in deinem Betrieb bist.

Gruß Regina
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