Liebe Iris-Anna
Im Prinzip ja, aber nicht grundsätzlich, siehe:
Zitat:
Die Schnittführung muß an die Befundlokalisation angepaßt werden (keine Gewebetunnelung). Bei intraoperativ nicht tastbaren Gewebsveränderungen keine Schnellschnittuntersuchung.
und weiter:
Schnell- bzw. Gefrierschnitte sind generell ungeeignet für die Beurteilung nicht tastbarer Gewebsveränderungen. In seltenen Einzelfällen mag sich intraoperativ dann doch noch ein palpatorisch lokalisierbarer Befund finden, der für eine Schnellschnittuntersuchung geeignet ist und dann eine einzeitige Fortführung der Operation erlaubt.
|
aus:
http://www.gesundheitspolitik.net/01...20020218-1.pdf
-> Seite 6, 50 und 72
Liebe Grüße Elfe