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Alt 16.08.2006, 23:29
sonntagskind sonntagskind ist offline
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Standard AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??

Zitat:
Zitat von Barbara_vP
Hallo Andreas
leider wenn du keinen einzigen Tag gearbeiteste hast, hast du leider keinen Anspruch auf Urlaub.
Hallo Andreas,
da habe ich andere Infos, z.B. IHK:
Auch bei längerer Krankheit während des Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch nicht beeinträchtigt. Er besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr krank war. Jedoch kann der Urlaub aus dem abgelaufenen Urlaubsjahr dann erlöschen, wenn der Arbeitnehmer über den 31. März. des Folgejahres hinaus krank ist und dadurch den Urlaub nicht geltend machen kann.
Ich bin fast auf den Tag genau solange wie Du krankgeschrieben (Brustkrebs), bekomme jetzt noch Bestrahlung und werde Mitte November aus der Anschlussheilbehandlung zurück sein.
Dann geht es irgendwann an die Wiedereingliederung - ich muss noch klären, ob ich dann lieber erst die Wiedereingliederung mache und dann meinen 2006er Urlaub nehme, oder ob ich den alten Urlaub vor der Wiedereingliederung nehmen kann - letzteres klingt sinnvoller, dafür müsste ich mich für die Zeit des Urlaubs aber wieder gesund schreiben lassen, und dann wieder krank. Müsste klappen, wenn der Arzt mitspielt, und ist in meiner Firma aber wohl schon so gemacht worden.

Hauptsache, ich schaffe das bis Ende März, sonst isser wech.

Der 2005er Urlaub, den ich im letzten Dezember/bis März 2006 natürlich nicht mehr nehmen konnte, wird aber nicht übertragen - der verfällt (mir hat man ihn netterweise ausgezahlt).

Viele Grüsse

Renate
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