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Alt 27.08.2006, 09:38
Quilterin Quilterin ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderung = Schwerbehinderung?

1. das eine hat mit dem anderem nix zu tun, es gib Behinderte, die 100 % GdB haben, und trotzdem arbeiten (können). Also klare Antwort auf deine Frage: Nein!
Den Behinderungsgrad stellt das Versorgungsamt, die Rente dein Rentenversicherungsträger fest.

2. bei ALG1 wird die ALG-Zeit unterbrochen, wenn du Krankgeld bekommst. d.h. z.B. nach 6 Monaten ALG1 wirst du krank, bekommst noch 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld und dann Krankengeld ... wirst du wieder gesund, wird die Restlaufzeit des ALG1 "drangehängt" - bei HartzIV verhält sich das wohl anders, da bekommst du kein Krankengeld, sondern weiterhin AGL II

kennst du das Erwerbslosen-Forum kann ich dir empfehlen, die kennen sich dort auch ganz gut aus!
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