1. das eine hat mit dem anderem nix zu tun, es gib Behinderte, die 100 % GdB haben, und trotzdem arbeiten (können). Also klare Antwort auf deine Frage:
Nein!
Den Behinderungsgrad stellt das Versorgungsamt, die Rente dein Rentenversicherungsträger fest.
2. bei ALG1 wird die ALG-Zeit unterbrochen, wenn du Krankgeld bekommst. d.h. z.B. nach 6 Monaten ALG1 wirst du krank, bekommst noch 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld und dann Krankengeld ... wirst du wieder gesund, wird die Restlaufzeit des ALG1 "drangehängt" - bei HartzIV verhält sich das wohl anders, da bekommst du kein Krankengeld, sondern weiterhin AGL II
kennst du das
Erwerbslosen-Forum kann ich dir empfehlen, die kennen sich dort auch ganz gut aus!