Hallo Silviana und eisemann,
vielen Dank für die Infos.
Dass man als "Schwerbehinderter" Vergünstigungen erhält, hatte ich schon gehört. Meine Mutter war zu 100 % schwerbehindert aufgrund ihrer Krebserkrankung. Allerdings würde ich mich selber nicht als schwerbehindert einstufen, da ich ja "nur" zwei Melanome hatte, die unter 1 mm TD lagen. Ab wann kann man als Hautkrebserkrankter denn eine Schwerbehinderung feststellen lassen? Auf der Seite des Kölner Versorgungsamtes habe ich keine befriedigende Info gefunden.
Ich kann ja unverbindlich das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung in unserem Hause suchen. Die haben eine Schweigepflicht oder?
Liebe Grüße an alle!
Claudia