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Alt 05.11.2006, 18:20
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Erwersminderung Nach BSDK OP?

Hallo Rolf,

Das Krankengeld steht Dir zu, ob Dein Arbeitsvertrag nun aufgehoben ist, oder nicht (nach meinem Kenntnisstand).

Würdest Du den Aufhebungsvertrag annehmen, würde dann alles über die Agentur für Arbeit geregelt werden, bei welcher Du Dich sofort nach Unterzeichung des Aufhebungsvertrages melden müßtest.
Dort könnte Dich aber gegebenfalls vielleicht später nach Ablauf des Krankengeldes ein mehrmonatige (Arbeitslosengeld)Sperre erwarten. Wie es genau im Krankheitsfall aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen. Vielleicht antwortet noch jemand anderes, oder rufe am besten morgen früh bei der Agentur mal an und lasse Dich kurz beraten (falls das geht).

Bei der Agentur für Arbeit würdest Du dann als nicht vermittlungsfähig geführt werden, was hin und wieder nachzuweisen ist, oder Du mußt beim Amtsarzt vorstellig werden. Das wird überall anders gehandhabt.

Du hast jetzt den Kopf voll anderer Probleme und Sorgen, deshalb auch mein Rat, umgehe den Aufhebungsvertrag wenn dies möglich ist.
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Jutta
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