Rippenfellkrebs
Hallo Melek,
entschuldige, dass ich mich nicht sofort habe melden können. Aber ich habe wegen dem Verletztengeld noch mal recherchiert.
Also eigentlich müsste die BG deinem Vater sofort eine Rente zahlen, wenn Rippenfellkrebs festgestellt worden ist. Verletztengeld gibt es wohl dann, wenn eine Heilung in Aussicht ist, also bis der Arbeitnehmer seinen Beruf wieder ausüben kann.
Du solltest auf jeden Fall noch einmal mit der BG sprechen. Bleib dran.
Wie geht es deinem Vater denn jetzt? Ich hoffe ihr könnt euren geplanten Urlaub noch machen.?
Mit herzlichen Grüßen, Christina.
|