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Alt 05.12.2006, 18:05
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Standard AW: Ist Kürzung des Arbeitslosengeldes I korrekt?

Hallo Ingrid
ja die Arbeitsagenturen... mal sehen was ich morgen zu hören bekomme...werde berichten.
Das mit dem Termin VDK ist eine gute sache. ja das Geld nach §117 hat die selbe Höhe wie §125. Du bekommst ein Jahr halt ALG 1 mit dem Unterschied du bist nicht vermittelbar. Sio steht es in SGB 3 §125 Schau da mal rein, allerdings du musst du da Auflagen erfüllen (Renten oder Rehaantrag aber du bist ja im laufenden Rentenverfahren)
Die spinnen beim AA.
Lass dich mal knuddeln...
Ich drücke dir die Daumen, dass es mit der Rente klappt, aber warum solltest du nicht die volle bekommen? Hast du nicht letztes Jahr einen Arbeitsversuch versucht? der nicht geklappt hat ich erinner mich so dunkel.
Liebe Grüße
Barbara
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