AW: Hausfrau und Brustkrebs - Finanzielles?
Hallo Katja und Heike
Krankengeldanspruch gibt es nicht, denn .....
Neben dem Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall) ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld krankenversichert zu sein.......
Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt.
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, d. h. die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Wegfall des regulären Einkommens.
( Quelle: Wikipedia )
Für die Beantragung der EU-Rente ist Voraussetzung, auf Dauer langfristig arbeitsunfähig zu sein. Ausserdem wird sie nur gezahlt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten vorliegen.
Ggf. könnt ihr mit der Arbeitsagentur abklären, ob ihr Anspruch auf ALG habt, wenn ihr euch jetzt arbeitssuchend meldet. Mit einer anschliessenden AU-Bescheinigung gibt es dann nach 6 Wochen ALG-Fortzahlung Krankengeld in Höhe des ALG.
Katja, Erwerbsunfähigkeitsrente wird befristet gezahlt, wenn absehbar ist, dass du für einen längeren Zeitraum nicht arbeitsfähig bist. Es wird dann kurz vor Ablauf der Rente (2-3 Jahre) erneut geprüft, ob die Arbeitsfähigkeit wieder besteht. Vielleicht erfüllst du doch die Voraussetzungen für einen Antrag. Erkundige dich mal bei der Rentenberatungsstelle oder beim VdK.
Viele Grüsse und alles Gute
Gaby
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