AW: Zuverdienst bei EU Rente
Hallo Kerstin,
wenn Dein Arbeitgeber Deinen Minijob anmeldet, bekommst Du vermutlich nach einigen Tagen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit einem Fragebogen, auf dem Dein Arbeitgeber den Verdienst bescheinigen muß. Der Betrag von 350 Euro (nicht 345 !) darf halt nicht überschritten werden. Diese Hinzuverdienstgrenze darf übrigens zwei Mal im Jahr überschritten werden. Die Anzahl der Stunden wird nicht erfragt !
Übrigens schau mal in Deinen Rentenbescheid, dort ist der Hinzuverdienst erläutert, wenn er allerdings schon älter ist sind die Grenzen vielleicht anders.
Gruß
Thomas
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