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Alt 13.01.2007, 20:31
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Kann der AG den Urlaub streichen???

Hallo Neptummaus
wenn du eine anerkannte Schwerbehinderung hast, bekommst du für ein volles Jahr 5 Tage und sonst halt anteilsmäßig( früher galt immer 5 Tage egal wann die Schwerbehinderung festgestellt wurde neu ist halt anteilsmäßig)...
Inwieweit du Urlaub aus 2006 ins Jahr 2007 nehmen kannst, hängt auch von deinem Tarifvertrag ab. Grundsätzlich ist das Urlaubsjahr immer das Kalenderjahr.
Im öffentlichen Dienst kann man z.B. aus Krankheitsgründen den Urlaub bis zum 30.4. bzw unter Umstäönden und Antrag auch bis zum 30.6. nehmen. Wie gesagt die Regel ist der alte BAT. Ich würde mal im Tarifvertrag nachsehen. Fakt ist immer für die Gewährleistung vom vollen Urlaub, dass man mindestens einen Tag gearbeitet hat. Alles Grundlage BAT
Viel Glück
Barbara
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