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Alt 13.01.2007, 23:33
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: ärger mit krankenkasse?

Zitat:
Härtefallregelung

Bei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Arzneimittel, Fahrtkosten, Zahnersatz) müssen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst tragen. Wenn der Versicherte dabei finanziell überfordert wird, tritt die Härtefallregelung (SGB V §§61, 62) in Kraft. Von allen Zuzahlungen befreit werden Versicherte bestimmter Personengruppen wie z. B. Bezieher von Sozialhilfe, Bafög, Arbeitslosenhilfe oder wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen unterhalb eines bestimmten Satzes liegen.
Quelle = Krebsgesellschaft (rechtliches)

Hallo, Katrin !

Vielleicht kommt ja für Dich diese "Härtefallregelung" in Betracht ?
Klicke am besten den Link an und lese Dich da mal durch. Da steht alles drin, was die Krankenkassen betrifft.
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Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
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Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
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