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Alt 02.02.2007, 09:56
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Christine
zum Antrag auf Schwerbehinderung:
ich würde mal beim Zuständigen Versorgungsamt anrufen und nachhaken, woran es denn liegt, dass noch kein Entscheid gefallen ist. Ein "Anrecht" auf einen GdB nach Darmkrebs hat sie, allerdings beschränkt auf eine gewisse Zeit (heilungsbewährung) danach wird neu entschieden. Hinzu kommt noch in wie weit man im Alltagsleben eingeschränkt ist. Vieleicht liegen dem Versorgungsamt noch nicht alle Befunde vor? Bei mir hatte das Versorgungsamt es versäumt meine Docs anzuschreiben... und wartete auf Antwort (hihihi die können ja nicht antworten, wenn die von nichts wissen) Inwie weit du mit einer Untätgkeitsklage drohen kannst (und sie auch umsetzen weiß ich nicht). Da gibt es bestimmte Zeiten. Besagt aber braucht ein Amt eine Behörde zu lange und tut nix, dann kann man diese damit zum arbeiten zwingen. Habt Ihr denn eine Eingangsbestätigung bekommen vom Versorgungsamt.???

zur Rente
ja Widerspruch einlegen und Akteneinsicht erbitten und schreibt Begründung folgt. Das ist wichtig, weil wenn man sich Hilfe holt und nicht binnen 4 Wochen einen Termin hat, die Frist gewahrt ist.
Ich kann nur raten über einen der Sozialverbände oder einen Anwalt den Widerspruch zu führen. Hier kann man ganz viele Krankheiten haben und trotzdem arbeiten gehen. Es kommt nicht auf die Krankheit selbst an, sondern auf die Einschränkungen die man hat.Was sagt denn euer Onkologe und hausarzt zur Rente????

Ich weiß nur, dass im Falle einer Klage vor dem Sozialgericht ( wenn der Widerspruch auch abgelehnt wurde) kostenlos klagen kann. (es fallen keine Gerichtskosten an nur die eigenen Anwaltskosten). Dann wirst du über das Gericht zu neuen Gutachtern geschickt. Aber oft bedient sich die DRV an den Gutachtern der Sozialgerichte. (und so viele Gutachter Docs gibt es auch nicht)

Ein Gutachter schlägt der DRV was vor, in dem er schreibt inwieweit du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzusetzen bist. Dem ersten Gutachter ist die DRV bei mir nicht gefolgt, dem zweiten schon und das hieß Widerspruch!
Aber wenn der Arzt schon sagt, Rente unwahrsceinlich, dann müsst ihr euch auf einen Widerspruch einstellen... leider.
Am besten ist, deine Mama fährt in die Reha und lässt sich da begutachten wäre auch eine Option. Eine Reha ist auch gut um Kraft zu schöpfen....
Eine Vollmacht, für einen Widerspruch könnte sie dir dann ausstellen...(um Widerspruch einzulegen)

Ich hoffe etwas geholfen zu haben
Alles Gute und Daumen drücken (das können wir hier alle sehr gut)

Barbara
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