Hallo, Christine !
Barbara hat Dir ja schon sehr hilfreich geantwortet und dem kann ich eigentlich auch gar nichts mehr hinzufügen.
Dennoch füge ich hier mal einen Text ein, der Dir vielleicht helfen könnte.
Quelle =
Krebsgesellschaft. Du brauchst nur den Link anklicken und dort steht dann noch weiteres zu dem Thema.
Zitat:
Was können Sie machen, wenn Ihr Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgelehnt wird?
Bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen und erst nach Einsicht die Begründung an den Rentenversicherungsträger nachzureichen. Sie können die Akten z. B. an einen Arzt Ihres Vertrauens oder an den VdK schicken lassen. Es entstehen keine Kosten für die Klage beim Sozialgericht (Ausnahme Anwaltskosten).
Nach erneuter Prüfung (Aktenlage oder erneute medizinische Untersuchung durch einen Vertrauensarzt) bekommen Sie einen zweiten Bescheid. Ist dieser wieder ablehnend formuliert, bleibt nur noch die Möglichkeit, beim Sozialgericht zu klagen.
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