AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!
Hallo Norma,
stimmt alles soweit, wichtig ist aber das es sich um eine volle Erwebsminderung auf Zeit handelt, nur dann ruht das Arbeitsverhältnis.
Bei teilweiser Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis, wenn man nicht innerhalb 14 Tagen seine teilweise Beschäftigung beantragt.
Die 26 Wochenregelung galt in den Kommunen und beim Bund bis 30.10.2005 und ist durch den TVöD insofern abgelöst worden das nun 39 Wochen ein Krankengeldzuschuss gezahlt wird . In den Ländern seit 1.11.2006 ( Ausnahme Hessen und Berlin) gilt der TVL ähnlich. Durchgegende Erkrankungen werden noch nach § 71 BAT behandelt.
Viele Grüße
Jürgen
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