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Alt 09.03.2007, 17:35
Malleros Malleros ist offline
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Standard AW: Kein Testament - welche Erbregelung????

Liebe Dorothea und alle anderen,

auch mir wurde gesagt, dass es gelegentlich eine Ausnahmeregelung fuer eine Rentenzahlung gibt. Man muesste u. a. beweisen, dass man aus Liebe geheiratet hat und nicht, weil man sich dadurch absichern moechte. Habe dankend abgelehnt. Das war so ziemlich das Geschmackloseste, was ich je - auch noch zu Krankheitszeiten meines Mannes, zu hoeren bekommen habe. Ich moechte und brauche niemandem zu beweisen, dass ich meinen Mann aus Liebe geheiratet habe!!!!!!!!!! Bin mit mir selber so im Reinen, dass ich lieber wieder Klo`s putzen gehen wuerde (nichts gegen Putzfrauen, habe schon nebenbei oft geputzt!!!!!) als um Hinterbliebenenrente zu betteln.

War heute noch einmal auf dem Amtsgericht. Es gibt KEINEN eingetragenen Erzeuger. Damit gilt als mit erbberechtigte NUR noch seine Halbschwester. Da die Frage noch immer nicht geklaert ist, ob die Restschuldversicherung die Finanzierung uebernimmt, rechne ich damit, dass die Schwester das Erbe ausschlagen wird. Dann waere statt dessen ihr Sohn erbberechtigt. Wenn er es auch ausschlaegt, dann waeren die Grosseltern dran, die aber schon verstorben sind. Braeuchte dann NUR noch die Sterbeurkunden der Grosseltern und waere dann alleine Erbberechtigt. Hilft mir im Moment auch nicht weiter, da auch ich noch nicht abschaetzen kann, ob ich das Risiko der Finanzierung des Auto`s uebernehmen kann.#



Liebe Gruesse an alle

Malleros
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