AW: Solte Vorbeugung nicht von der Kasse übernommen werden?
Hallo
es gibt Ausnahmeregeln zum Beispiel bei bestehenden VIT D mangel und Knochendichteminderung.
Kombipräparate (mind. 300 mg Calzium) + Vitamin D in freien und fixen Kombinationen stehen auf der Ausnahmeliste ( Punkt 16.4.9) und von den Krankenkassen zu erstatten sind, wenn damit Osteoporose behandelt wird.
Barbara
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