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Alt 21.03.2007, 14:32
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Fragen?!?!??!??!

Hallo, Nelly !

So ganz verstehe ich Deine Ausführungen nicht.

Wenn Deine Bekannte bis zur Diagnose berufstätig war, bekommt sie auf jeden Fall 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld. Geht Deine Bekannte nach Abschluß der Therapien zur Anschlußheilbehanldung (AHB), worauf sie Anspruch hat, ist es ratsam von dort aus einen Rentenantrag (wenn sie tatsächlich nicht arbeiten kann) zu stellen. Das ist oftmals einfacher als von zu Hause aus (habe ich selbst erlebt).
Die Schwerbehinderung hat bei der Berentung nur verhältnismäßig geringe Aussagekraft. Trotz allem würde ich auf jeden Fall einen Antrag auf SchB stellen, schon wegen der Steuerersparnis.
Bei der Arbeitsuche muß man die Frage nach Schwerbehinderung nur beantworten, wenn der Arbeitgeber danach fragt ! Und sollte man wegen der Behinderung abgelehnt werden, handelt es sich um Diskriminierung, gegen die man auch vorgehen kann.
In erster Linie geht es jetzt darum, dass die Mutter Deines Freundes wieder gesund wird. Rat gibt es auch bei allen Krebsberatungsstellen, die in jeder Stadt vorhanden sind. Diese unterstützen die Patienten und Angehörigen auch bei dem ganzen Formularkram.
Viel Glück und gute Besserung für Deine Bekannte
Regina Beate
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