AW: Speiseröhrenkrebs... Theorie.. und die Praxis ?
Lieber Nightschlumpf!
Ich lese gerade, dass ein Vater im Januar ein neues Testament gemacht hat. Ich weiß, das das jetzt die kleinste Sorge ist, trotzdem ist es nicht unwichtig: Das Testament, das Deine Mutter geschrieben und Dein Vater unterschrieben hat, ist ungültig! Kein Nachlassgericht wird es anerkennen. Testamente müssen vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, wenn sie kein Notar aufgesetzt hat. Bitte versucht, das noch zu machen, sonst tritt die gesetzliche Erbfolge ein, und der letzte Wille bleibt unberücksichtigt!
Alles Gute für Deinen Vater!
__________________
Es gibt zwei Arten, sein Leben zu leben: entweder so, als wäre nichts ein Wunder, oder so, als wäre alles ein Wunder. Ich glaube an Letzteres. (Einstein)
|