Halle,
es heisst nicht, dass die Krankenkassen 78 Wochen Krankengeld zahlen, sondern dass man 78 Wochen Anspruch auf die Zahlung hat. Musste im letzten Jahr auch erfahren, dass es ein grosser Unterscheid sein kann.
Man hat immer, sofort ab dem ersten Tag einer Krankmeldung Anspruch auf KG, falls kein anderer zahlt. Im Falle von Lohnfortzahlung, Reha über Rentenversicherer etc zählen diese Zeiten mit in die 78 Wochen.
Zudem gibt es noch die 3 Jahres -Rahmenfrist. Ab dem Tag, ab dem eine Krankheit das erste Mal auftrat werden max. 78 Wochen innerhalb einer Frist von diesen 3 Jahren Krankengeld gezahlt. D.h. wenn man mit Unterbrechungen immer wieder mal aufgrund der gleichen Erkrankung nicht arbeitet, bekommt man event. noch nicht einmal die 78 Wochen. Man muss mindestens ein halbes Jahr nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben sein, bevor eine neue 3-Jahresfrist anfängt. Es ist alles etwas kompliziert

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Lieben Gruss
Gaby