[QUOTE=werbinich11;413165]Hallo zusammen,
Nun habe ich heute (16.06.2007)den Bescheid bekommen, dass der Anspruch, auf die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, auf unbestimmte Zeit über den 31.10.2005 hinaus anerkannt wird.
da ich nicht weiß, was der Ausdruck „auf unbestimmte Zeit“ bedeutet, wollte ich gleich meine Anwältin anrufen. Leider ist sie erst ab 21.05.2007 wieder im Büro, sodass ich hoffe das mir jemand von Euch helfen kann und mir erklärt was der bedeutet.
Hallo, hier steht, was Du wissen möchtest :
http://www.rente-berufsunfaehigkeit....e-auf-zeit.htm
viele grüsse jürgen