AW: Kosten nach dem Tod
Hallo Hasi2002,
nein, so ist das nicht ganz. Zivilrechtlich hat der Vollzahlende Anspruch gegenüber dem Nichtzahler in Höhe seines Erbanteils. Also zum Beispiel zwei Kinder sind da, einer muss 100% der Rechnung zahlen. Aber er kann 50% der Kosten von seinem Geschwisterteil fordern. Wenn sich die zwei nicht verstehen, dann geht das leider nur über die zivilrechtliche Einklagung. Dann wird beispielsweise der Erbanteil um diesen Betrag bei dem anderen gekürzt und der Zahlende erhält diesen zusätzlich ausgezahlt.
Viele Grüße
J.F.
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