AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
Sehr geehrter Herr Oehlrich,
es geht hier nicht um mich sondern darum was kann man tun um nicht gezielt verwarnt zu werden.
Reicht es wirklich aus, wenn sich jemand beschwert?
Ist also also zu unterscheiden zwischen einer subjektiven oder objektiven Beleidigung?
Dann kann man im übertragenen Sinne missliebige Zeitgenossen dadurch loswerden oder diskreditieren, wenn man sich nur genug beschwert oder habe ich das falsch verstanden?
Viele Grüße
Jürgen
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