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Alt 19.09.2007, 00:46
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Standard AW: knappschaft: ablehnung des reha-antrags

liebe milena,
danke für deine antwort!

du hast dich sehr verständlich ausgedrückt. also besteht eine kurmöglichkeit nur noch im ersten jahr nach erkrankung (1x ahb, 1x reha) & danach erst wieder nach 4 jahren? diese innerhalb-der-ersten-3-jahre-3-x-geschichte ist also inzwischen vollständig passé?

mit deiner erklärung wird mir auch einiges klar. hatte ja geschrieben, daß dat nicht der erste trödel mit der knappschaft war.

während meiner bestrahlung stellte ich damals den antrag auf ahb, der - soweit ich weiß - binnen 10 tagen (also jedenfalls sehr kurzfristig) beschieden werden muß.
es dauerte bei mir 10 wochen (WOCHEN). danach bekam ich aber auch gleich eine kurplatz mit datum & uhrzeit zugewiesen - und zwar genau für den zeitraum, den ich im antrag extra vermerkt hatte als zeitrahmen, zu dem ich aus persönlichen gründen keine kur antreten kann.

ich informierte die knappschäfter darüber, woraufhin mir die komplette kur bzw. ahb gestrichen wurde - aufhebungsbescheid! es führte kein anderer weg mehr dazu - ich mußte tatsächlich einen vollkommen neuen antrag stellen, woraufhin ich ja dann auch prompt im okt/nov.05 zur kur fahren konnte - ein halbes jahr nach ende der bestrahlung.

es gab um dieses geschehen sehr viel krieg mit den herzchen bei der knappschaft - ich bin seit dem wirklich nicht mehr gut auf die zu sprechen (die auf mich vermutlich auch nicht mehr)

jedenfalls ist das verfahren zu verstehen, da es ja effektiv eine von zwei "pflicht"ausgaben einzusparen half.


die andere sache - es geht mir ja tatsächlich um wiederherstellung meiner arbeitsfähigkeit - sprich - die knappschaft bekäme mich & meine rentenansprüche von der backe. wäre also sozusagen eine investition in die zukunft.

im gegensatz dazu hat meine krankenkasse ja ruhe vor mir (krankengeld) & deshalb sehe ich bei denen nun wieder keine motivation, sich für mich in unkosten zu stürzen.

aber ich habe das system wohl eh nicht durchschaut, nach dem für die rentner die krankenkasse & für die arbeitsfähigen die rentenkasse zuständig ist. oder hau ich das was durcheinander?


aber auch egal. halte es auf jeden fall für garnicht aus der luft gegriffen, zum auslaufen der eu-berentung noch einmal eine kur zur stabilisierung zu machen, um sich dann wieder ins pralle leben stürzen zu können...

oder ist das so vermessen?
luci*katze
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