AW: was steht mir zu?
Hallo Janine:
Reha oder Kur:
nach Therapie-Abschluss, wobei der Antrag bereits etwa 2 bis 3 Monate vorher gestellt werden kann
Lymphdrainagen: bei Bedarf (Zuzahlung!) oder während der Reha/Kur (ohne Zuzahlung).
Krankengymnastik oder Massagen: bei Bedarf (Zuzahlung) oder während der Reha/Kur (ohne Zuzahlung)
Liebe Grüße
Norma
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