Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 05.11.2007, 15:36
uscalero uscalero ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2006
Beiträge: 28
Standard AW: AHB oder Reha?

Hallo,

eine Anschlussheilbehandlung (AHB) kann auch noch maximal 4 Wochen nach dem Ende der Bestrahlung angetreten werden (bei Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich 10 Wochen nach Bestrahlungsende), selbst dann, wenn die Bestrahlung ambulant durchgeführt wird!

Vorgehen: Antragstellung auf AHB-Formular durch die Akutklinik oder den behandelnden Praxisarzt. Die faxen den Antrag an eine geeignete Rehaklinik. Der Chefarzt der Rehaklinik prüft den Antrag und wenn die Voraussetzungen vorliegen, gibt es sofort grünes Licht durch den Chefarzt der Rehaklinik.

Wurde nur eine Chemotherapie durchgeführt, dann gilt folgendes: ist die Arge der Kostenträger (= lebt der Patient in NRW), ist eine AHB auch nach Abschluss einer ambulanten Chemotherapie (Abstand: 2 Wochen) möglich. Dies gilt nicht bei Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund: hier muss der Antrag über den Schreibtisch der DRV Bund laufen (keine AHB). Geht aber auch schnell, wenn man eine sog. "Anschlussgesundheitsmaßnahme" anstrebt (schnellerer Entscheidungsprozess).

Hoffe, das klärt die Sache etwas.

uscalero