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Alt 18.03.2008, 05:42
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Krankenkasse macht Druck/Fristen?

Hallo Ele,

die Kasse kann (und wird) dir eine Frist setzen, aber 2 Wochen ist nicht angemessen. Deshalb lege schriftlich mit Beilage der Gesetzesunterlage Widerspruch gegen den vorgegebenen Zeitplan ein. Meistens reicht für den Widerspruch oft eine plausible gesundheitliche Restriktion/Erklärung, private Dinge werden nicht anerkannt. Wenn ich mich recht erinnere liegt deine Behandlung schon einige Monate zurück.

Aus meiner Erfahrung her werden in der letzten Zeit die meisten ReHa'ler sehr schnell als wieder "arbeitsfähig" entlassen, auch wenn dies nicht der Fall ist. Die Kasse kann dich nur schriftlich "in die Rente zwingen", wenn die 78 Wochen Krankengeld auslaufen (versuchen es aber sehr oft schon viel früher). Bist du noch in einem Arbeitsverhältnis stehen dir aber zuerst noch AGLI vom Amt zu. Für sie mußt du deine Arbeitsunfähigkeit immer wieder von deinem Arzt bescheinigen lassen. Sie können dich vom dortigen Amtsarzt überprüfen, je nach Amt geschieht das meisten erst nach ca. 6 Monaten.
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Jutta
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