Hallo nochmal,
ist vielleicht etwas spitzfindig aber:
Zitat:
Zitat von Jutta
...Die Kasse kann dich nur schriftlich "in die Rente zwingen", wenn die 78 Wochen Krankengeld auslaufen (versuchen es aber sehr oft schon viel früher). ...
|
Das ist so nicht ganz richtig. Die Kasse kann dich prinzipiell jederzeit, auch innerhalb der 78 Wochen (ganz genau sind es nur 72 Wochen - die 6 Wochen Lohnfortzahlung fallen hier weg) Auffordern den Reha-Antrag zu stellen. (Siehe der § aus meinem ersten Posting)
mit ärztlichem Gutachten ist hier übrigends nicht ein Gutachter des RV-Trägers gemeint, sondern der MDK, der hier erstmal nach Aktenlage entscheidet bzw. bei der Aufforderung bereits entschieden hat.
Ausserdem kann die Kasse Dich auch nicht in die Rente zwingen, weil diese Entscheidung ausschliesslich Sache des RV-Trägers ist. Die Kasse kann den Stein lediglich ins Rollen bringen, indem sie dich zwingt (das kann sie tatsächlich) eben diesen Reha Antrag/Antrag auf Teilhabe zu stellen, dem dann wiederum der RV-Träger auch ohne medizinische Unterlagen zustimmen muss... und so weiter und so fort
Zitat:
Zitat von Jutta
Bist du noch in einem Arbeitsverhältnis stehen dir aber zuerst noch AGLI vom Amt zu.
|
hier bin ich mir nicht ganz sicher, ich meine dieses "ALGI" steht jedem zu, da es ja kein wirkliches ALG ist,
(da z.B. bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis dieses ja auch nicht aufgelöst wird.) sondern eine Übergangslösung nach Auslaufen des Krankengeldes. _soziales Netz halt...
aber wie gesagt hier habe ich denn doch eine kleine Lücke
Lg
Thanatos