AW: Bescheid über Anerkennung einer Berufskranheit
Liebe Linde,
Asbest wird eigentlich von der BG anerkannt. Es muss jedoch der Nachweis erbracht werden wo und in welchem Umfang mit Asbest gearbeitet wurde. da sich Asbest nicht abbaut , könnte es auch sein, dass eine Gewebeprobe Asbestfasern zu Tage fördert. Mein Vater hat als Zimmermann ohen wenn und aber eine Anerkennung bekommen. Die Fasern sind allerdings auch in der Lunge nachgewiesen worden.
Ich wünsche Euch viel Erfolg.
Liebe Grüße
Jette
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