Hallo Eleve,
ich darf auf meinen "Schock" noch warten.
Mein Hausarzt, der mich als Einziger schon ganz am Anfang darauf aufmerksam machte, ist ein Klüngler, wie er im Buche steht.
Am 10. Dez. 2007 wurde er aufgefordert, die Diagnose zurückzumelden.
Hat er nicht gemacht, trotz Aufforderung am 08.02.08
Habe mal angerufen, seit 2008 machen es die Kreisbehörden. Versorgungsämter sind aufgelöst.
Hätte ich mich nicht erinnert und nachgefragt, würde es immer noch nicht weiter gehen.
Ist schon mühsam.
Die Anderen haben recht. Für Eintritte, z.B. auch Ermäßigung bei Kurtaxen! also angeben, wenn Reha in Bad ....... Gibt's ein paar Prozente.
Geht gerne wieder für Zuzahlungen drauf.
Schwerbehinderung muss beim Vorstellungsgespräch angegeben werden!
Ist zumindest mein Stand der Dinge.
Hat ansonsten Auswirkungen, wie gesagt,
beim Jahresausgleich (Steuerfreibetrag)
besonderer Kündigungsschutz
mehr Urlaub
Warum nicht?
Bei Brustkrebs, so weit ich gehört habe 50%. Und auch mehr.
Befristet auf 5 Jahre, wenn nichts dazwischenkommt.
Was wir ja hoffen wollen!!!!!!!!!!!!
Gute Nacht
Ute