nun, heute kam eine weitere Email von der Deutschen Krebshilfe e.v. in Bonn.
Nachdem ich denen berichtet habe, dass die Krankenkasse, den erneuten Antrag, mit vorlegen des Schreibens mit dem Beamten aus Rheinland-Pfalz abgelehnt hatte, schrieben diese mir, dass dieses Urteil was in der Ärzte Zeitung vom 18.01.2007 steht, auch für Kassenpatienten gilt.
Also weitermachen.. schöne sonnige Grüße !