AW: Tonsillenkarzinom
Hi,
hab noch was vergessen Rüdiger.
Das mit den 5 Jahren bezieht sich auf die Heilungsbewährung, wenn in dieser
Zeit nichts mehr auftritt gilt man als geheilt.
Die ersten beiden Jahre hatte ich immer 1/4 jährliche Kontrolluntersuchungen
und dann 1/2-jährlich.
Dann kommt natürlich sofort das Versorgungsamt und will einem den
GdB bei mir damals von 80% Schwerbehindertenausweis auf 20 %
ändern / streichen.
Die 20 % nützen einem natürlich nichts, da man dann keinen Ausweis mehr hat,
den bekommt man ja erst mit 50%.
Da heisst es dann wieder kämpfen, ich bin im VDK MItglied und da ich noch
weitere Einschränkungen die nichts mit dem Krebs zu tun haben vorliegen,
habe ich durch den VDK damals Widerspruch eingelegt und der Gutachter
(vom VDK bestimmt) hat mir 60% bestätigt.
Dann hat mir das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis mit 50 %
auf Dauer ausgestellt, was meiner Meinung nach auch richtig ist.
O(+> mit den besten Wünschen <+)O
Bernhard
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