AW: Behindertenausweis in Österreich !
Eine KFZ-Steuerbefreiung gibt es entweder mit dem Ausweis gem. § 29bSTVO, ausgestellt durch Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat oder mit dem Bundesbehindertenpass des Bundessozialamtes mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" .
Voraussetzung wäre zudem, dass der PKW ausschließlich auf den behinderten Menschen zugelassen ist (keine Zweitzulassung vornehmen!)
Eine Gratis-Autobahn-Vignette gibt es nur mit dem Behindertenpass des Bundessozialamtes mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel".
Der Grad der Behinderung ist nicht relevant.
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