Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 14.08.2008, 13:49
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Hilfe!!!! Ärger mit Arbeitsagentur

Hallo Passi69
ja ja die Arbeitsagentur
Nachdem du ausgesteuert bist/worden bist, erhälst du das sog. Nahtlosigkeitsgeld (meist als Übergang zwischen Krankengeld und EM Rente gedacht) Amtlich ALG1 §125 (das normale ALG ist §117)
Rechtlich gesehen musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bist aber (eigentlich) nicht vermittelbar...
Sagt die Arge du kannst 6 Stunden arbeiten, würde ich gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, und sagen du kannst nicht arbeiten keine 3 Stunden und berufst dich auf den §125!
Allerdings wird dich die Arge auffordern entweder einen Rentenantrag( wenn du meinst du kannst binnen 12 Monaten nicht wieder arbeiten, würde ich dir empfehlen ihn selber zu stellen) oder die Arge fordert dich auf einen Rehaantrag zu stellen. Notfalls weise mit einem Attest nach, dass du nicht arbeiten kannst (durch den Arzt) Manche Arbeitsagenturen verlangen das.

Es ist paradox man muss dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, ist aber nicht oder nur Teil vermittelbar) und hat noch seine Arbeit; aber das ist so...

Wenn du einen rentenantrag stellst, gehe auf gar keinen Fall arbeiten auch nicht Mini, denn die DRV sagt, wer 1 Stunde (also unter 3 Stunden) arbeiten kann , der braucht keine Rente.

Ich kann dir nur raten einen Rentenantrag zu stellen, die Mühlen in Berlin mahlen sehr langsam..... es sei denn du bist der Überzeugung du kannst nach dem jahr ALG (Nahtlosigkeitsgeld) direkt wieder voll ins Berufsleben stürzen.

LG

Barbara
Mit Zitat antworten