Moin, Moin Ihr Lieben Beiden!
Danke für Eure genaue Beschreibung!
Leider habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt - sorry!
Ich möchte die Umschulung auch gerne machen - also nicht nur eine Notwendigkeit.Überbrücke dann bis Febr. 09 auch mit Krankengeld und dann §125 SGB III, "Nahtlosigkeitsverfahren" . Ab Umschulung zahlt dann die Rentenversicherung wieder Übergangsgeld. Soweit alles klar.
So nun mein Problem= wenn ich in der Umschulung (oder danach ) krank werde ( Also Fehlzeiten habe ) erhalte ich erstmal kein Krankengeld bis die Frist von anderthalb Jahren abgelaufen ist!
Aber auch das Übergangsgeld entfällt für diese Zeit! Somit würde jede Ausfallzeit , wie unbezahlter Urlaub gelten!
Bei meiner Diagnose ist aber eine erneute Behandlung ja nicht in -na ja -1 Woche erledigt - wäre ja toll !
Also würde ich in der Behandlungszeit ohne Geld dastehen ?? Oder ist es dann ein Sonderfall fürs Sozialamt ?
Hoffe habe es jetzt besser erklärt, wovor ich Bange habe.
Ganz schön verworren - was!
Also die Umschulung wird wie eine Arbeitsstelle behandelt und das Übergangsgeld , fast wie Gehalt ( ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ).
Wenn ich krank bin muß ich ja auch dort eine Krankmeldung abgeben - somit entfällt sofort das Übergangsgeld!
Aber auf Krankengeld habe ich dann ja keinen Anspruch (Sperrfrist!).
So und dann - ?
Nun denn - doppelt hält vielleicht besser -hoffe ist jetzt etwas deutlicher.
Liebe Grüße Speedy