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Alt 28.09.2008, 14:13
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Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung

Wir haben schon vor Jahren eine notarielle Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht mit Patientenbrief aufertigen lassen. Eine Urkunde ist im zentralen Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgungsurkunden vom Notar hinterlegt worden. Eine Abschrift davon ist im Register der entspr. Stelle des zust. Vormundschaftsgerichtes erfasst. 2 Ausfertigungen der Urkunde haben wir bekommen. Eine ist zu Hause hinterlegt und die Andere wird immer mitgenommen, wenn wir unterwegs sind. Damals war es nicht so sicher, ob andere Verfügungen auch anerkannt wurden. Ein Arzt in unserer Nachbarschaft bietet jetzt auch Verfügungen, die er mit ausfüllt und unterzeichnet, an. Ich werde nächste Woche zur Sicherheit auch meine Verfügung nochmal von meinem Hausarzt unterschreiben und abstempeln lassen.

Mein Vetter hat sich im Mai d.j. das Leben nehmen wollen, weil er seine Krebsschmerzen nicht mehr ertragen konnte. Er hatte alles vorher per Patientenverfügung mit seinem Hausarzt geregelt. Der Hausarzt wusste aber nichts davon, dass er Suizid begehen wollte! Sein SV scheiterte jedoch und er fiel ins Koma. Der junge Arzt im Krankenhaus hat die Verfügung nicht anerkannt und trotzdem stundenlang, auch gegen den Willen der Angehörigen, alles Mögliche gemacht, damit mein Vetter nicht in Würde und schmerzfrei sterben sollte. Erst nachdem die Familie mit der Presse drohte und fast handgreiflich wurde, hat er dann endlich die Maschinen abgestellt und mein Cousin durfte seinen Frieden finden.

Ich habe panische Angst davor, dass ich auch im entscheidenen Moment an so einen Arzt gerate.

Gruß
Heidi

Geändert von Rubbelmaus (28.09.2008 um 14:30 Uhr) Grund: geändert
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