AW: Asbestose nach Tod festgestellt
Hallo Muckelchen,
durch die Obduktion ist ja schon bestätigt dass mein Lebensgefährte an einer Asbestose gestorben ist. Da ich aber nicht mit ihm verheiratet war bekomme ich von der BG keine Rente. Für micht stellt sich nur die Frage was seine erwachsene verheiratete Tochter von der BG zu beanspruchen hat.
Viele Grüße von Bremensie
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