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Alt 04.01.2009, 13:31
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Versicherungsbeiträge bei Selbständigkeit

Hallo zusammen,


Zitat:
Versicherungspflicht für alle: Ab 2009 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen. Wer sich ab 2009 nicht krankenversichert, soll eine "Geldbuße" zahlen. Wer früher privat versichert war - und nicht inzwischen als Arbeitnehmer in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselte - muss sich ab 2009 wieder privat versichern. Der Basistarif in der PKV (private Krankenversicherung) wird zum 01.01.2009 eingeführt. Nichtversicherte Personen können aber seit dem 1. Juli 2007 bereits Verträge bei privaten Versicherungsgesellschaften zum Standardtarif abschließen. Dies erfolgt ohne Risikoprüfung und zu Prämien, die den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. Wer vorher gesetzlich versichert war, kann in eine Krankenkasse nach freier Wahl zurückkehren.

Zitat:
Bei Bedürftigen ist ein Nachweis zu erbringen, wenn sie eine gestiegene Prämie nicht mehr zahlen können. Da die private Krankenversicherung (PKV) mithin auch finanzschwache Personen in den Basistarif aufnehmen muss, wird es zu Härtefallregelungen kommen. Wer seine Bedürftigkeit nachweist, zahlt danach nur die halbe Krankenversicherungsprämie. Bei einem Hartz-IV-Empfänger, zahlt der Staat.

Die private Krankenversicherung ist somit auch verpflichtet, Arbeitslose ohne Risikoprüfung in den neuen Einheitstarif (Basistarif) aufzunehmen. Voraussetzung: Sie waren vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert oder überhaupt nicht krankenversichert.

Zitat:
Private Krankenversicherungen: Die privaten Krankenkassen werden in mehrfacher Weise in die Gesundheitsreform einbezogen. So müssen sie - ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen - alle Versicherungswilligen aufnehmen. Dieser Grundtarif (Basistarif) enthält keine Gesundheitsprüfung und auch alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können in diesen Versicherungstarif wechseln. Die privaten Kassen müssen ab Januar 2009 derartige Basistarife nach Alter und Geschlecht ohne eine Gesundheitsprüfung anbieten.

Alle drei Zitate aus: http://www.finanztip.de/recht/sozial...eitsreform.htm

Per 01.07.2007 gab es die Möglichkeit als Nichtversicherter, der vorher privatversichert war, wieder in die Kassen zurückzukehren. Für Nichtversicherte, die vorher "immer nur" gesetzlich versichert war, sogar die Rückkehr in die gesetzlichen Kassen. Ab 01.01.2009 ist es "pflicht" sich in einer Kasse zu versichern, dafür soll ein Basistarif eingeführt werden.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_12...kommt-wann.htm
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