Götter in Grau?
Verbraucherschützer warnen vor Arzneikauf via Internet
Schmerzmittel mit Suchtpotential und Antibiotika erhältlich
Bonn, 7.Januar (Quelle: Presseservice) - Vor dem eigenmächtigen Medikamentenverkauf über das Internet hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) gewarnt. Über das weltweite Datennetz könne ein "riesige Palette" an Präparaten bestellt werden, darunter hoch wirksame und potentiell gefährliche Antibiotika, Anti-Depressiva, Hormonpräparate oder starke Schmerzmittel mit hohem Suchtpotential, teilte die Organisation am Freitag in Bonn mit. Gegen Vorkasse könnten diese Mittel von Jedermann ohne ärztliche Verordnung bezogen werden. Sogar in Deutschland nicht zugelassene Medikamente mit der Gefahr erheblicher Nebenwirkungen seien erhältlich. Vor allem US-Versender nutzen dabei laut AgV die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen in den USA und Europa; sie richteten ihre Angebote auf Extra-Internetseiten gezielt an deutsche Interessenten.
Der eigenmächtige Arzneibezug sei ein "gefährliches Spiel", solange eine gründliche Überprüfung der Notwendigkeit, kompetente Beratung und Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen fehlten, warnten die Verbraucherschützer. Unseriös sei in der Regel auch der Rat angeblicher "virtueller Ärzte", die in Cyber-Apotheken nach dem Ausfüllen eines kurzen Fragebogens Medikamente "verschreiben" und dafür umgerechnet bis zu 120 DM in Rechnung stellten. Manche dieser Anbieter verschwänden urplötzlich aus dem Internet, ohne dass der Verbraucher über eine Postadresse für den Reklamationsfall verfüge.
Laut AgV ist bei Medikamenten aus dem Internet nicht auszuschließen, dass Verfallsdaten überschritten und Beipackzettel unleserlich sind. Auch entspreche der Packungsinhalt nicht immer dem afugedruckten Wirkstoff; manchmal seien sogar gar keine oder gefälschte Wirkstoffe enthalten. Diese Risiken gelten nach Einschätzung der Verbraucherschützer auch für chronisch Kranke, die sich mit "ihren" Medikamenten auskennen und gezielt im Internet bestellen. Überdies könnten sie die Kosten meist nicht bei ihrer Krankenkasse geltend machen. Bedacht werden müsse auch, dass grenzüberschreitende Arzneilieferungen vom Zoll einkassiert werden können.
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