AW: Krankengeld und was dann?
Guten Abend
normalerweise bekommt man rechtzeitig von der KK ein Schreiben, dass das Krankengeld ausläuft. Mit dem Schreiben muss man zum Arbeitsamt um das Nahtlosigkeitsgeld entspricht ALG1 zu beantragen. Da gibt es eine Frist von 3 Monaten vor Auslauf des Krankengeldes. Wichtig Frist wahren.
Man kann nur schwerbehindert früher ohne Abzüge in rente gehen, wenn die Schwerbehinderung ab einem Stichtag (2001 meine ich) bestand, sonst leider nicht.
Ob nun Rente oder Wiedereingliederung oder Nahtlosigkeitsgeld (mit der Hoffnung fitter zu werden), soll dein vater in der Reha abklären.
Wichtig die KK zu fragen, wann genau das Krankengeld ausläuft, um dann fristgerecht zum Arbeitsamt zu gehen
Gruß
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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