Hallo Michaela,
hübsche Bilder und dein Paul verteidigt nur sein Katzengras

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Was ich eh noch schreiben wollte bezüglich Kerner "Löhne und Gehältermüssen bei einer Insolvenz
nicht zurück gezahlt werden.
Das Gesetzt sagt aus der Konkursmasse müssen als erstes
Gehälter und Löhne gezahlt werden, sollte dann noch etwas über
bleiben werden die anderen Forderungen bedient, das habe ich
schon auf der Handelsschule gelernt und oh Wunder es ist noch
in Erinnerung geblieben

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wünscht euch allen gute Nacht
Anna