Thema: Neu hier
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Alt 10.02.2009, 09:08
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Neu hier

Hi Mano

in den 72 Wochen Krankengeld ist auch all das drin wo das Krankengeld ruht:

Zeiten der Lohnfortzahlung während Krankheit
Übergangsgeld der DRV
Damit werden ganz scghnell 72 Wochen und weniger bei 6 Wochen Lohnfortzahlung

Die KK sollte dir rechtzeitig vor dem Auslaufen des Krankengeldes einen Brief schreiben, mit dem du dich bei der Argentur für Arbeit melden musst. Musst dich paradox wie das klingt arbeitssuchend/arbeitslos melden. Allerdings dann "nicht vermittelbar" Das prüft dann ein Arzt.
So doof dass klingt auf dem Formular steht, dass du alles tust um arbeit zu finden. Das Häkchen muss man dort machen, sonst gibt es kein geld.

Letzendlich bekommst du dann Nahtlosigkeitsgeld §125 (§117 ist das echte ALG1)

Die ARGE wird dich wohl auffordern einen Rentenantrag oder einen Rehaantrag zu stellen, wenn sie das tut musst du das tun, sonst gibt es kein geld
Geld von der arge gibt es ein Jahr.

Ob du vorsorglich einen Rentenantrag stellen sollst? musst du wissen, aber wahrscheinlich gehst du ja ersteinmal in die Reha und kannst da schauen

Gute Besserung viel Kraft und für Glück für den 24.

Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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