PET-Untersuchung und Kosten........
Hallo Olivia
leider muss ich dich etwas korrigieren, was deine Stellungnahme zur GOÄ betrifft (diese ist leider falsch) . Meine Ausführungen oben sind richtig. Die gesetzlichen Kassen zahlen nach dem Sachleistungsprinzip (Punktwertsystem) die privaten KV ´s nach dem Kostenerstattungsprinzip und das ist nun mal die GOÄ. Selbstverständlich sind hier Abrechnungen bis zum 3.5 fachen Satz der GOÄ oder in begründeten Einzelfällen darüber hinaus möglich
Helmut
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