Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 09.12.2003, 23:31
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenausweis bei abnahme eines Hodens

Hi,
ich habe auch einen Hoden entfernt bekommen und danach eine Chemo und noch eine Bauch-OP wo 40 Lymphknoten entfernt wurden.
Während der Chemo kamen noch Thrombosen und zwei kleine Lungenembolien hinzu.
In den anschließenden Reha habe ich über eine Sozialarbeiterin den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt eingereicht.
Nach ca 3 Monaten kam dann die Bestätigung vom Versorgungsamt über 50% Behinderung in Folge einer Hodenentfernung.
Auf diesem Bescheid steht aber nix von der Bauch-OP (RLA) oder den Thrombosen und Embolien, obwohl die angeblich sämtliche Befunde der verschiedenen Ärzte eingesehen haben...
Die Sozialarbeiterin in der Reha meinte aber, dass ich wohl 80% zugesprochen bekommen würde.
Also werde ich in den nächsten Tagen einfach mal einen Einspruch einlegen, aber ich weiss noch nicht wie ich da formal vorgehen werde.
Ich habe eine Bekannte in der Gemeindeverwaltung die mir sicher gute Tips geben kann.
Ich kann dir dann gern mitteilen wie es weitergegangen ist, aber das wird sicher wieder einige Monate dauern bis sich da was tut...
Ich kann dir nur raten bei deinem Antrag direkt alle wichtigen Befunde beizulegen und in deinem Schreiben auch auf alle Besonderheiten hinzuweisen damit das Versorgungsamt nichts übersieht...
Ich habe im Netz irgendwo mal gelesen, dass man bei onkologischen Erkrankungen wohl generell nur 50% zugesprochen bekommt, und das wohl nicht wegen einer bleibenden Erkrankung (wie zB eines amputierten Beines), sondern als kleines Goodie weil man es während der Behandlung ja so schwer hatte.
Meine 50% wurden mir erstmal für 2 Jahre (von der Antragsstellung an) gegeben und dann muss mein Arzt dem Amt wohl sagen ob sich was verbessert oder verschlechtert hat.
Du solltest übrigens bedenken, dass du auf Nachfrage eines Arbeitgebers deine Behinderung angeben mußt.
Du mußt es zwar nicht jedem auf die Nase binden dass du einen Behindertenausweis hast, aber wenn dein jetziger oder zukünftiger Chef fragt, dann mußt du es angeben.
Wie ich gehört habe, ist es wohl fast unmöglich als Arbeitsloser einen Job zu bekommen wenn man zB 50% Schwerbehinderung hat, auch wenn man eigentlich topfit ist und uneingeschränkt arbeiten kann...
Andererseits bekommt man je nach Behinderungsgrad Steuerfreibeträge und andere Vergünstigungen wie ein paar Tage mehr Urlaub und verbessertes Kündigungsrecht.

Gruß
Alex
Mit Zitat antworten