Zitat:
Zitat von Silleke
Wenn du Glück hast, verbummeln sie das jetzt noch ein Weilchen,aber du hast keinen Anspruch darauf, die vollen Krankengeldmonate zu bekommen. Mit einem Widerspruch gegen den Rehabericht erfolgreich zu sein, kann ich mir nicht vorstellen angesichts deiner schweren Erkrankung.
Am besten wird es sein, nichts zu tun, und nicht nachzufragen. Bekanntlich soll man die schlafenden Hunde nicht wecken, vielleicht gibt dir die Kasse noch etwas Zeit.
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Liebe Silleke,
wenn der Rehaantrag als Rentenantrag umgewandelt wird, dann müsste doch das Antragsdatum des Rehaantrages für den Beginn der Rente rückwirkend zählen oder täusche ich mich?
Wenn das so wäre: dann muß wahrscheinlich noch Krankengeld zurückgezahlt werden?
Weißt Du hierüber was?
Liebe Grüße
Iris