Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 03.06.2009, 14:10
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.168
Standard AW: Tarcevarezept und Fahrkosten

Hallo Biene,

Es gibt eindeutige rechtliche Vorgaben wann eine Krankenkasse die Fahrkosten zahlen darf.
Ich zitiere aus dem Merkblatt meiner Krankenkasse:

Zitat:
"Für welche Fahrten übernimmt die (Krankenkasse) die Kosten?
Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der (Krankenkasse) zusammenhängen, kann sie die Kosten übernehmen. Das gilt für
  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus und
  • Krankentransporte mit Krankenwagen sowie
  • Fahrten, die dadurch notwendig, dass Sie
  • -- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
  • -- im Krankenhaus entbinden,
  • an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen,
  • ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht des Arztes nicht oder nur kürzer (teil-)stationär behandelt werden müssen. ...............


Die Fahrt muß vom Arzt verordnet sein.
Die Krankenkasse muß die Fahrt zudem genehmig haben.
"

Dieses ist nur eine Zusammenfassung des Merkblattes. Da Du ohnehin die Genehmigung der Krankenkasse benötigst, solltest Du auch dort fragen.
Für die einfache Fahrt ist eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens € 5,- bis maximal € 10,- zu zahlen.
Besonderheiten bei bestimmten Serienbehandlungen hier zahlt man nur für die erste und letzte Fahrt.
Beispiele: onkologische Chemo- und Strahlentherapie
Du bist auch verpflichtet die nächstmögliche Behandlungsstätte zu wählen und das günstigste Verkehrsmittel.

Denke bitte auch daran, ob Du nicht schon im Bereich der Befreiung von der Zuzahlung bist.
Das sind 2% vom Familienbrutto Einkommen. Bei chronischen Erkrankungen gilt ab dem 2. Jahr die 1% Grenze.

So, das war das Wichtigste zum Thema Fahrkosten.
Bitte lies auch noch einmal andere Beiträge zum Thema Fahrkosten. Hier im Board gibt es mindestens 10 weitere Threads zum Thema.

Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Behandlung

Alles Liebe
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (03.06.2009 um 14:16 Uhr) Grund: Übertragungsfehler korrigiert
Mit Zitat antworten