Hallo Biene,
Es gibt eindeutige rechtliche Vorgaben wann eine Krankenkasse die Fahrkosten zahlen darf.
Ich zitiere aus dem Merkblatt meiner Krankenkasse:
Zitat:
"Für welche Fahrten übernimmt die (Krankenkasse) die Kosten?
Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der (Krankenkasse) zusammenhängen, kann sie die Kosten übernehmen. Das gilt für
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus und
- Krankentransporte mit Krankenwagen sowie
- Fahrten, die dadurch notwendig, dass Sie
- -- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
- -- im Krankenhaus entbinden,
- an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen,
- ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht des Arztes nicht oder nur kürzer (teil-)stationär behandelt werden müssen. ...............
Die Fahrt muß vom Arzt verordnet sein.
Die Krankenkasse muß die Fahrt zudem genehmig haben."
Dieses ist nur eine Zusammenfassung des Merkblattes. Da Du ohnehin die Genehmigung der Krankenkasse benötigst, solltest Du auch dort fragen.
Für die einfache Fahrt ist eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens € 5,- bis maximal € 10,- zu zahlen.
Besonderheiten bei bestimmten Serienbehandlungen hier zahlt man nur für die erste und letzte Fahrt.
Beispiele: onkologische Chemo- und Strahlentherapie
Du bist auch verpflichtet die nächstmögliche Behandlungsstätte zu wählen und das günstigste Verkehrsmittel.
Denke bitte auch daran, ob Du nicht schon im Bereich der Befreiung von der Zuzahlung bist.
Das sind 2% vom Familienbrutto Einkommen. Bei chronischen Erkrankungen gilt ab dem 2. Jahr die 1% Grenze.
So, das war das Wichtigste zum Thema Fahrkosten.
Bitte lies auch noch einmal andere Beiträge zum Thema Fahrkosten. Hier im Board gibt es mindestens 10 weitere Threads zum Thema.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Behandlung
Alles Liebe
Wolfgang