AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten
Hallo Jule
Danke für den Tipp.
Wieviel % hast du bekommen und bist du noch in Behandlung?
Mein Sohn ist seit letzte Woche mit der Chemo fertig.
Und auf der Seite der HS steht:
Die Studierunfähigkeit die eine Studienzeitverlängerung nach sich zieht, muss mind. während des überwiegenden Teils der Verlesungszeit und zu mind. 50% vorliegen.
Steht das bei dir auch im Formular?
Denn bei meinem Sohn wird sich die Studiumzeit dadurch nicht verlängern.
Denkst du er kann das trotzdem probieren?
Schönes Wochenende
LG Ebie
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