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Alt 15.07.2009, 20:09
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Reihenfolge zuerst Schwerbehinderung und dann EU-Rente?

Hallo Detlef,

auch ich wünsche Deiner Frau alles Gute.
Du kannst beide Anträge unabhängig voneinander stellen.
Meine Frau hat das damals für mich getan, als ich noch auf dem OP Tisch lag.
Als ich gerade die Augen wieder geöffnet hatte, hab ich beides unterschrieben.
Die Zeit zählt bei Behörden immer ab Eingang des Antrages.

In den Krankenhäusern die ich kenne gibt es Sozialstellen, die können Dir bei der Antragstellung auch helfen. (Der Arzt muß auch bei der Diagnose und dem Krankheitsbild alles richtig machen, damit das mit der Rente gleich klappt.)

Frag dort doch einmal und ansonsten hilft der Sozialverband.

Also: keine Zeit verlieren.

Nochmals
Alles Gute
Wolfgang
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